|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
des Reiseveranstalters TC-Offroad-Trekking
GmbH
Falkenweg 32, D-49424 Goldenstedt
Tel.: 04444-988125 (aus dem Ausland: 0049-4444-988125)
Email:
info@tc-offroad-trekking.de
Internet: www.tc-offroad-trekking.de
Ust-IdNr.:
DE194342226
Steuernummer: 68/144/00573
Handelsregistereintragung HRB 206333
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Geschäftsführer: Sven Tegen (Adresse wie oben)
Alle vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen sind Abenteuer-Reisen
und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen
mit Abenteuer-Charakter. Alle durchgeführten Veranstaltungen werden
nachfolgend als Reisen bezeichnet.
1.
Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über
das Online-Formular auf der Internetseite www.tc-offroad-trekking.de.
Mit
der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er und seine Mitreisenden
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters akzeptieren.
Der
Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter in Form einer
schriftlichen Reisebestätigung zustande. Zusätzlich
erhält der Kunde für alle Teilnehmer eine Haftungsverzichtserklärung,
die den Abenteuercharakter der Reisen und die damit verbundenen Risiken
erläutert. Diese ist von allen Teilnehmern zu unterschreiben und
danach beim Reiseveranstalter wieder abzugeben und ist Bestandteil des
Reisevertrages.
2.
Leistungen
Gegenstände
des Reisevertrages sind die zu diesem Zeitpunkt gültige Reisebeschreibung
auf der Internetseite des Reiseveranstalters mit Preisen und Leistungen
unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Reise und
die schriftliche Reisebestätigung.
3. Leistungsänderungen und Preisänderungen
Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Reiseveranstalter wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Preisänderungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Seiten
schriftlich bestätigt wurden.
4.
Bezahlung
Bei Reisepreisen unter 600,- EUR wird die komplette Zahlung innerhalb
von 14 Tagen nach Vertragsschluß fällig. Bei Reisepreisen
über 600,- EUR wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb
von 14 Tagen nach Vertragsschluß fällig. Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens
zwei Monate vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb
von 2 Monaten zum Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort fällig
und muss spätestens bei Reisebeginn eingegangen sein. Wird eine
Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, erlischt
die Berechtigung an der Reise teilzunehmen und der Reiseveranstalter
kann den Reisevertrag auflösen. In diesen Fällen wird ein
eingezahlter Teilbetrag oder ein verspätet eingegangener Betrag
wieder zurückerstattet.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der
Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschalieren wie folgt:
bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 29. bis 07. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
ab
06. Tag vor Reiseantritt erfolgt keine Rückerstattung
Eine
Rückerstattung des Startgeldes ist auch ausgeschlossen, wenn die
die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Absage nicht angetreten wird.
Bis
zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und
der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden
die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten,
es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Reise
ausdrücklich erwähnt. Liegt eine Reiserücktrittsversicherung
bei der gebuchten Reise vor, so erfolgt die Rückerstattung des
Reisepreises abzüglich der 20% Anzahlung, wenn ein ärztliches
Attest dem namentlich in der Reisebestätigung genannten Kunden
bescheinigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Reise teilnehmen
zu können.
Bei Rückerstattungen ins Ausland hat der Kunde eventuell anfallende
Überweisungsgebühren zu tragen.
Eine Rückerstattung der Seminargebühren bei Offroad-Trainingscamps
und Schrauberlehrgängen ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns einen möglichen Hinderungsgrund
für seine Teilnahme unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt
er dies, verliert er den Anspruch auf seine Teilnahme, genauso wie einen
Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Sollten
wir einem Teilnehmer auf dessen Wunsch vor Reiseantritt die GPS-Daten
einer Reise übermittelt haben, sind im Falle eines Rücktritts
von der Reise durch den Kunden 100% des Reisepreises an den Reiseveranstalter
zu entrichten.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen,
gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung
gewährleistet. Der Reisende ist in diesen Fällen für
seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.
7.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
a)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung
der Reise oder Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beiträge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines
Rücktritts durch den Reiseveranstalter besteht nicht.
b) der Reiseleiter kann die Reise oder Veranstaltung ohne Einhaltung
einer Frist absagen oder abbrechen, wenn Risiken oder behördliche
Anordnungen dem planmäßigen Ablauf oder der Sicherheit der
Teilnehmer entgegenstehen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den
besonderen Charakter dieser Abenteuer-und Expeditionsreisen hin. Bei
einer Absage durch den Veranstalter werden die Startgelder voll, bei
einem Abbruch prozentual zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen
keine weiteren Ansprüche für den Reisenden.
c)
bis 10 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
Diese liegt bei allen Veranstaltungen bei 5 Fahrzeugen. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.
d)
bei Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers, die nicht vor Ort repariert
werden können oder bei einer Havarie des Teilnehmer-Fahrzeuges.
Der Reiseveranstalter unterstützt den Teilnehmer bei Schäden
oder einer Havarie mit den Mitteln des Organisationsfahrzeuges. Ist
eine Reparatur oder Bergung mit diesen Mitteln nicht möglich, trägt
der Teilnehmer diese Kosten selbst. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreis besteht nicht.
e)
bei irreparablen Schäden am Fahrzeug der
Reiseleitung, wenn im Reiseland im Rahmen der wirtschaftlichen Opfergrenze
kein Ersatzfahrzeug zeitnah für die Reiseleitung bereitgestellt
werden kann.
f) bei schwerwiegender Erkrankung des Kunden oder eines anderen Reiseteilnehmers
oder des Reiseleiters, die eine weitere Teilnahme an der Reise verhindern
oder die eine weitere Durchführung der Reise unmöglich machen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts oder einer
Kündigung durch den Reiseveranstalter besteht nicht.
8.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der
Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
9. Risikoaufklärung
Alle
vom Reiseveranstalter durchgeführten Reisen sind Abenteuer-Reisen
und Reisen mit Expeditionscharakter, sowie sonstige Veranstaltungen
mit Abenteuer-Charakter. Bei
solchen Reisen und Veranstaltungen bestehen besondere Risiken für
die Teilnehmer, deren Fahrzeuge und Ausrüstung. Unsere Reisen beinhalten
Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Strassen, auch
außerhalb von Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes der Reiseteilnehmer
und außerhalb von EU-Bestimmungen,
Durchfahrung
von Geländehindernissen aller Art mit den eigenen Fahrzeugen der
Teilnehmer, Fahrten auf Wegen die nur selten befahren werden und die
nicht oder nur sehr selten instandgesetzt werden, Strecken ohne Winterdienst,
Querfeldein-Fahrten abseits von Wegen, Befahrung von schmalen Wegen
ohne Randsicherung, Befahrung von schlecht einzuschätzenden Bodenverhältnissen,
Gefahren durch Lawinen, Steinschlag und Hangrutschungen, Baumfällarbeiten,
Gefahren durch schlechtes Wetter, Gefahren durch Tiere, Durchquerung
von Gebieten ohne Verbindung für Mobiltelefone, Durchquerung von
Gebieten ohne schnelle Hilfsmöglichkeit durch Rettungskräfte,
Aktivitäten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen, Beseitigung
von Hindernissen auf der Fahrtstrecke wie umgestürtzte Bäume,
Steine, Schneereste, Campaktivitäten mit Übernachtungen im
Freien, Befahrung von Steilhängen und Durchquerung von Flüssen
mit den Fahrzeugen, Durchquerung von Wüstengebieten, weitere Gefahren,
die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar
sind.
10.
Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.Der
Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen,
die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet
werden.
11. Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer)
nehmen auf eigene Gefahr an den Reisen und Veranstaltung des Reiseveranstalters
teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung
für alle von Ihnen und durch sie oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug
verursachten Schäden.
Die Teilnehmer
(Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugeigentümer)
verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen
Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs
gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Behörden,
Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation
und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit
der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
Eltern
obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Eltern haften für
Ihre Kinder.
12.
Gewährleistung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist gemäss § 651 h I jedoch auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der
Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Ein
Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.
Pflichten der Reiseteilnehmer
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete
eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung,
welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt,
selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis
bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter
übernimmt hierfür keine Haftung.
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-,
Verkehrs-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer
ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Alle Hinweise in Reiseinformationen des Reiseveranstalters sind als
Hilfestellung für den Reisenden zu verstehen und begründen
keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Auslassung von Informationen
oder anderer Durchführung von Vorschriften im Heimatland oder in
Reiseländern. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich über
solche Regelungen selbst zu informieren.
Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf
verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder
Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei Abenteuerreisen
kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art
der Unterkünfte oder Transportmittel kommen. Den Anordnungen der
jeweiligen Reiseleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten.
Die
Teilnahme an allen Touren ist nur für Personen mit einer sehr guten
gesundheitlichen Konstitution möglich. Der Kunde oder Teilnehmer
ist verpflichtet, dem Veranstalter sofort mitzuteilen, wenn bei ihm
gesundheitliche Bedenken bestehen. Wir bitten um Verständis, daß
wegen der besonderen körperlichen Belastungen und Strapazen, die
bei einer solchen Abenteuerreise entstehen können, eine Teilnahme
für Schwangere nicht möglich ist.
14.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der
Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
15.
Sonstiges
Alle Angaben auf den Internetseiten, der Reisebestätigung und den
Infoblättern des Reiseveranstalters werden vorbehaltlich gesetzlicher
und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler
wird nicht gehaftet. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Informationen
über rechtliche Regelungen in den jeweiligen Reiseländer wird
nicht übernommen.
Kfz-Anhänger
oder Wohnmobil-Aufsätze jeglicher Art können bei diesen Veranstaltungen
und Reisen nicht mitgenommen werden.
Maximale Fahrzeugabmessungen bei allen Veranstaltungen:
Höhe 2,49 Meter
Breite 2,00 Meter
Länge 5,50 Meter
Die
Reisen und Veranstaltungen sind aufgrund über 10-jähriger
Berufserfahrung entstanden und wurden sorgfältig ausgewählt
und zusammengestellt. Wir beanspruchen für diese Zusammenstellung
Urheberrecht. Die während der Veranstaltung erlangten Strecken-
und Organisationskenntnisse dürfen nicht für andere Veranstaltungen
genutzt werden. Ansonsten ist an den Reiseveranstalter Schadensersatz
in Höhe der erzielten Einnahmen zu erstatten.
Die Teilnehmer
erklären sich damit einverstanden, daß während der Veranstaltung
gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite des Reiseveranstalters
veröffentlicht werden, soweit keine Persönlichkeitsrechte
dadurch verletzt werden.
16. Gutscheine
Vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisegutscheine werden immer für
mehrtägige Reisen oder Offroad-Trainingscamps ausgestellt. Sie
gelten deshalb nicht für eintägige Veranstaltungen. Pro Reise
oder Offroad-Trainingscamp kann jeweils nur ein Gutschein eingelöst
werden. Ein Gutschein kann nur von demjenigen eingelößt werden,
der ihn erworben hat. Eine Weitergabe an andere Personen ist ausgeschlossen.
Eine Einlösung kann nur zusammen mit der Buchung erfolgen. Eine
nachträgliche Einlösung für bereits gebuchte Reisen oder
eine Auszahlung ist nicht möglich.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages oder der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zur Folge.
Abweichungen von den Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
18. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können
Ihre Vertragserklärungen innerhalb von einem Monat ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang
der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung
mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf
ist zu richten an:
TC-Offroad-Trekking
GmbH
Falkenweg 32
D-49424 Goldenstedt
info@tc-offroad-trekking.de
Fax: 04444-988125
Widerrufsfolgen
Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr und Kosten zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der
Widerrufsbelehrung
19.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
|